Betreuer sind Gewerbetreibende
Lütgens, K. · Bt-plus, Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit · 2005 · Heft 1 · S. 20 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem es lange Zeit umstritten war, ob die berufliche Führung von Betreuungen als Gewerbe im Sinne des Steuerrechts anzusehen ist -das Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise hatte das bejaht, das FG Thüringen dagegen abgelehnt - hat nun der Bundesfinanzhof, das höchste für Steuerfragen zuständige Gericht, der Gewerbesteuerpflicht zugestimmt (Az. IV R 26/03, Urteil vom 4. November 2004). Aus dem Urteil ergeben sich neben der reinen Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer noch weitere Probleme, zum Beispiel die Pflicht zur Bilanzierung und eventuell die Pflicht zur Gewerbeanmeldung und nach § 2 d…