Die Neuen:Prüfungsrichtlinie und MDK-Prüfanleitungen
Canzler, M.; · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 3 · S. 10 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegebedürftige Menschen sind ganz besonders auf eine qualitativ gute Versorgung angewiesen. Es gilt Qualität und Würde des Lebens für hilfsbedürftige Menschen sicherzustellen. Diese gesetzlich definierten Aufgaben nimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) seit 1996 durch Prüfungen wahr. Zur Gewährleistung einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise der Prüfer müssen Inhalte und Anforderungen dem aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen entsprechend definiert sein. Nach In-Kraft-Treten des Pflegequalitätssicherungs-Gesetzes (PQsG) 2002 haben Mitarbeiter der MDK in einer bundesweiten Arbeitsgru…