Rechtswirksame Einwilligung bei minderjährigen und willensunfähigen Patienten
M. G. Krukemeyer, I. Pflugmacher, H. U. Spiegel · Zentralblatt für Chirurgie · 2007 · Heft 05 · S. 468-471
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die rechtswirksame Einwilligung in eine ärztliche Behandlung setzt eine umfassende Aufklärung und die Einwilligungsfähigkeit des Patienten voraus. Minderjährige unter 14 Jahren sind im Regelfall noch nicht einwilligungsfähig, die Entscheidungsbefugnis liegt bei den Eltern. Bei über 14-Jährigen muss der Arzt die Einwilligungsfähigkeit prüfen. Bei volljährigen Willensunfähigen entscheidet der gerichtlich bestellte Betreuer. Im akuten Notfall darf der Arzt erst behandeln und nachträglich die Genehmigung einholen. Die Geschäftsfähigkeit ist maßgeblich für die Wirksamkeit eines Behandlungsvertrags und…