Zum Erinnerungsvermögen an das präoperative Aufklärungsgespräch bei HNO-Patienten
R. Riemann, Ö. Demirbas, C. Milewski, D. Brehmer · Pädiatrische Praxis · 2010 · Heft 03 · S. 151-156
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung FRAGESTELLUNG: Der HNO-Chirurg ist zum ausführlichen präoperativen Aufklärungsgespräch gesetzlich verpflichtet. Es ist unklar, wie gut sich ein regelrecht aufgeklärter Patient nach einem typischen HNO-chirurgischen Eingriff an Einzelheiten aus dem Aufklärungsgespräch erinnert. METHODE: In der prospektiven Studie wurden bei Patienten, die entweder eine Tympanoplastik (n=105) oder eine NNH-Operation (n=89) erhalten hatten, 6 Wochen, 6 Monate oder ein Jahr postoperativ das Erinnerungsvermögen an Risiken aus dem jeweiligen Aufklärungsgespräch mit einer standardisierten und telefonischen Befragung unt…