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Entscheidungen: Schal als Apothekenware

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 6 · S. 89 bis 92

Dokument
92059
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 9
Seiten
89 bis 92
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Bei einem Fleece-Schal ist grundsätzlich die Gesundheitsförderung nicht völlig nebensächlich, sondern gleichrangig mit der Funktion als Bekleidungsstück einzuordnen. Bei einem Schal handelt es sich daher um eine apothekenübliche Ware.

Schlagworte

WIRKUNG APOTHEKE URTEIL WETTBEWERB GESUNDHEITSERZIEHUNG AUSZEICHNUNG MARKETING ENTSCHEIDUNG APOTHEKER GESUNDHEITSFÖRDERUNG Apotheke & Recht Frankfurt