CareLit Fachartikel
Entscheidungen: Schal als Apothekenware
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 6 · S. 89 bis 92
Dokument
92059
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem Fleece-Schal ist grundsätzlich die Gesundheitsförderung nicht völlig nebensächlich, sondern gleichrangig mit der Funktion als Bekleidungsstück einzuordnen. Bei einem Schal handelt es sich daher um eine apothekenübliche Ware.
Schlagworte
WIRKUNG
APOTHEKE
URTEIL
WETTBEWERB
GESUNDHEITSERZIEHUNG
AUSZEICHNUNG
MARKETING
ENTSCHEIDUNG
APOTHEKER
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Apotheke & Recht
Frankfurt