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2, 50 Euro für jedes MedikamentLandgericht Göttingen, Urteil vom 1. November 2005 - 3 O 115/05 - nicht rechtskräftig
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 6 · S. 92 bis 96
Dokument
92060
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ankündigung eines Unternehmens, das mit Apotheken zusammenarbeitet und ankündigt, von Zuzahlungen befreite Personen und Versicherte der privaten Krankenversicherungen erhielten für jedes bei ihr bestellte, verschreibungspflichtige Medikament 2, 50 Euro, unterläuft die Preisbindung nach der Arzneimittelpreisverordnung.
Schlagworte
MARKETING
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
ABMAHNUNG
RECHT
UNTERNEHMEN
URTEIL
APOTHEKEN
PERSONEN
Apotheke & Recht
Frankfurt