CareLit Fachartikel

Rückwirkende Feststellungen der Versorgungsverwaltung im Schwerbehindertenrecht

von Steinäcker, H. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2006 · Heft 6 · S. 98 bis 100

Dokument
92084
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
von Steinäcker, H.
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
98 bis 100
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Nach § 69 Abs. 1 SGB IX wird auf Antrag des behinderten Menschen eine Behinderung und der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Diese Feststellung wird in der Verwaltungspraxis grundsätzlich mit Wirkung ab Antragseingang getroffen. Eine Regelung über eine mögliche rückwirkende Feststellung enthält das SGB IX nicht. Hierzu lassen sich jedoch aus der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) Rückschlüsse ziehen. § 6 Abs. 1 Satz 2 SchwbAwV beschäftigt sich nämlich mit dem Fall, dass eine Feststellung mit Wirkung ab einem vor Antragseingang gelegenem Datum getroffen wurde. Der Verordnungsgeber ging also offen…

Schlagworte

BEHOERDE MENSCHEN RECHTSPRECHUNG Behindertenrecht Stuttgart