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Teigeler, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2006 · Heft 6 · S. 472 bis 474
Dokument
92194
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Prüfungen - speziell Examensklausuren - sollten möglichst das abfragen, was im Unterricht vermittelt wurde und was die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben. So weit, so gut. Doch lässt sich dies auch überprüfen? Ein neues Instrument des Norddeutschen Zentrums zur Weiterentwicklung der Pflege hat genau dieses Ziel: sicherzustellen, dass Examensklausuren den Anforderungen des neuen Krankenpflegegesetzes entsprechen.
Schlagworte
PFLEGE
KRANKENPFLEGEGESETZ
SOFTWARE
STATION
UNTERRICHT
Examensklausuren
Prüfungen
Speziell
Sollten
Möglichst
Abfragen
Vermittelt
Wurde
Gesetzlichen
Bestimmungen
Vorgeben