Ein Jahr gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung – spürbare Folgen?
GD Borasio · Zeitschrift für Palliativmedizin · 2010 · Heft 09
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1.9.2009 ist das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es regelt den Umgang mit medizinischen Entscheidungen bei nicht entscheidungsfähigen Patienten und verleiht dem Vorsorge-Instrument der Patientenverfügung eine klare Verbindlichkeit, „unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung“ (§1901a Abs.3 BGB neue Fassung). Von besonderer Bedeutung für die klinische Praxis ist der neue §1901b Abs.1 BGB, in welchem festgelegt wird, dass der behandelnde Arzt zunächst prüfen muss, „welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist.“ Erst…