Qualitätsprüfungen ärztlicher Leistungen werden bundeseinheitlich geregelt
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2006 · Heft 3 · S. 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Zukunft soll in einem bundesweit einheitlichen Verfahren geprüft werden, wie hoch die Qualität der vertragsärztlichen Versorgung ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. In der Richtlinie werden Auswahl, Umfang und Verfahren bei Stichprobenprüfungen zur Qualitätsbeurteilung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren geregelt. Der Beitrag bietet eine Übersicht der Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 91 Abs. 5 SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung.