Patientenautonomie am Lebensende gestärkt
Werner Schell · intensiv · 2011 · Heft 01 · S. 45-46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Bundesgerichtshof (BGH) – 2. Strafrechtssenat – hat in einem Revisionsverfahren eine Fehlentscheidung des Landgerichts Fulda vom 30.04.2009 – 16 Js 1/08-1 Ks – aufgehoben und mit Urteil vom 25.06.2010 – 2 StR 454/09 – den Rechtsanwalt Wolfgang Putz (München) vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. In diesem Urteil hat der BGH grundsätzliche Ausführungen zum Behandlungsabbruch bei unheilbar erkrankten und nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten gemacht und damit die Patientenautonomie am Lebensende eindeutig gestärkt. Es kann nunmehr erwartet werden, dass auf der Grundlage dies…