CareLit Fachartikel
Keine Beurteilung von Handlungen der Krankenkassen und deren Leistungserbringern nach dem UWG
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 51 bis 56
Dokument
92247
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Urteil des BGH vom 23. Februar 2006 macht deutlich, dass die Vorschrift des § 69 SGB V es ausschließt, Handlungen der Krankenkassen und der von ihnen eingeschalteten Leistungserbringer, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags gegenüber den Versicherten dienen sollen, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beurteilen.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
WETTBEWERB
BEURTEILUNG
RECHT
KRANKENKASSE
VERSORGUNGSAUFTRAG
VERHALTEN
APOTHEKEN
NATUR
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
BERUFSAUSÜBUNG
TOD
SCHWEIZ
ZULASSUNG
PATIENTEN