CareLit Fachartikel
Patient ist an Therapiewahl zu beteiligen
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 56 bis 59
Dokument
92248
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH vertritt in seinem Urteil vom 15. März 2005 die Auffassung, auch die Aufklärung über bestehende unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten diene dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und sei daher Voraussetzung einer rechtmäßigen Behandlung.
Schlagworte
THERAPIE
PATIENT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
EINWILLIGUNG
Vertritt
Seinem
Urteil
Auffassung
Aufklärung
Bestehende
Unterschiedliche
Behandlungsmöglichkeiten
Diene
Selbstbestimmungsrecht