CareLit Fachartikel
Zu den Anforderungen an die Obhutspflichten des Heimträgers zugunsten der Heimbewohner
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 62 bis 64
Dokument
92250
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag nennt die Gründe eines Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19. Januar 2006. Wenn ein Heimbewohner den Träger eines Pflegeheims wegen unterlassener Sturzprophylaxe auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, ist der Heimbewohner für Pflichtverletzungen des Heimträgers darlegungsund beweispflichtig. Eine Umkehr der Beweislast wird nicht gerechtfertigt durch einen Sturz im Heimbereich oder durch Lücken in der Dokumentation des Pflegeverlaufs.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
UNFALL
STURZ
DOKUMENTATION
SCHADENSERSATZ
RISIKO-MANAGEMENT
GESUNDHEIT
MENSCHEN
BERLIN
MEDIZIN
GYNÄKOLOGIE
ÄRZTE
PRAXIS
LEITLINIEN
GEBURTSHILFE
GERÄTESICHERHEIT