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Verdachtskündigung -Benachteiligung bei Verteilungsaktion von Trinkgeldern rechtfertigt keine Selbsthilfe

PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 5 · S. 219 bis 226

Dokument
92253
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
219 bis 226
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen Verdachtskündigung. Dabei hatte das Arbeitsgericht die Rechtsfrage zu entscheiden, ob einem Arbeitnehmer, der sich bei einer geldwerten Zuwendung benachteiligt fühlt, das Recht zusteht, im Rahmen der Selbsthilfe sich das ihm seiner Meinung nach zustehende Geld einfach zu nehmen. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Es ist der Auffassung, dass sich die Klägerin, auch wenn diese bei der Aufteilung der Trinkgelder tatsächlich benachteiligt worden wäre, auf gar keinen Fall das Geld einfach hätte nehmen dürfen.

Schlagworte

KUENDIGUNG ES SICHERHEIT TELEFON VERHALTEN RECHTSPRECHUNG WAHRSCHEINLICHKEIT BERLIN INTERNET PERSÖNLICHKEIT ROLLE STRAFE BELEGSCHAFT LITERATUR CHARAKTER ZWANG