Verdachtskündigung -Benachteiligung bei Verteilungsaktion von Trinkgeldern rechtfertigt keine Selbsthilfe
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 5 · S. 219 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen Verdachtskündigung. Dabei hatte das Arbeitsgericht die Rechtsfrage zu entscheiden, ob einem Arbeitnehmer, der sich bei einer geldwerten Zuwendung benachteiligt fühlt, das Recht zusteht, im Rahmen der Selbsthilfe sich das ihm seiner Meinung nach zustehende Geld einfach zu nehmen. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Es ist der Auffassung, dass sich die Klägerin, auch wenn diese bei der Aufteilung der Trinkgelder tatsächlich benachteiligt worden wäre, auf gar keinen Fall das Geld einfach hätte nehmen dürfen.