Übernahme von Kosten für die häusliche Krankenpflege - Bestimmung des richtigen Stundensatzes für die Behandlungspflege
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 5 · S. 239 bis 242
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Streitig ist, in welcher Höhe die Antragsgegnerin Kosten für häusliche Krankenpflege zu übernehmen hat. Konkret begehrt die Antragstellerin - im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Anordnung - die Antragsgegnerin, eine Krankenkasse, zu verpflichten, vorläufig häusliche Krankenpflege ab Krankenhausentlassung am 12. 08. 2004 im Umfang von acht Stunden täglich zu einem Stundensatz von 28, 00 € zu gewähren. Die Antragsgegnerin war der Auffassung, dass sie nur einen Stundensatz von 20, 28 € zu übernehmen habe, da der nach SGB XI angenommene Zeitbedarf für Grundpflege von täglich 397 Minuten zu Grunde zu gelegen sei…