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Kann und darf der Personalrat zu Beamtenrechtsverfahren beigeladen werden, in denen auch um Mitwirkungsregeln gestritten wird?

Günther, H. · Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 5 · S. 173 bis 177

Dokument
92260
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Günther, H.
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 49
Seiten
173 bis 177
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Autor erörtert in seinem Beitrag das Thema Beiladung des Personalrats von Bundesverwaltungen etc. (§ 1 BPersVG) zum Verwaltungsprozessrecht. Dies geschieht unter Einbeziehung des Personalverwaltungsrechts. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Personalrat zu Beamtenrechtsverfahren der hier dargestellten Art wegen Fehlens der Beteiligtenfähikeit nicht beigeladen werden kann.

Schlagworte

PERSONALRAT ENTSCHEIDUNG RECHT VEREINIGUNG VERLETZUNG GESETZ RECHTSPRECHUNG BIER LEHRER ARBEITSLEISTUNG SCHULEN ZEIT WAHRNEHMUNG CHARAKTER GEWERKSCHAFTEN ORGANISATIONEN