CareLit Fachartikel
Kann und darf der Personalrat zu Beamtenrechtsverfahren beigeladen werden, in denen auch um Mitwirkungsregeln gestritten wird?
Günther, H. · Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 5 · S. 173 bis 177
Dokument
92260
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor erörtert in seinem Beitrag das Thema Beiladung des Personalrats von Bundesverwaltungen etc. (§ 1 BPersVG) zum Verwaltungsprozessrecht. Dies geschieht unter Einbeziehung des Personalverwaltungsrechts. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Personalrat zu Beamtenrechtsverfahren der hier dargestellten Art wegen Fehlens der Beteiligtenfähikeit nicht beigeladen werden kann.
Schlagworte
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
VEREINIGUNG
VERLETZUNG
GESETZ
Autor
Beamtenrechtsverfahren
Beigeladen
Erörtert
Seinem
Beitrag
Thema
Beiladung
Personalrats
Bundesverwaltungen