Vom Anspruch zur NotlösungProbleme bei der Umsetzung der Richtlinie für häusliche psychiatrische Krankenpflege
Höfert, R. · Heilberufe · 2006 · Heft 7 · S. 40 bis 42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) fasste im Februar 2005 den Beschluss, die Richtlinien über die Verordnung von Häuslicher Krankenpflege um die Leistungen der Häuslichen Psychiatrischen Krankenpflege zu ergänzen. Das Bundesgesundheitsministerium stimmte dem zu. Die geänderten Richtlinien traten vor genau einem Jahr, zum 1. Juli 2005, in Kraft. Seither können psychisch Kranke durch ambulante Pflegedienste regelhaft versorgt werden. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege melden nun erhebliche Zweifel und Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung an.