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Das Urteil SG Speyer: Bestimmte Maßnahmen der Behandlungspflege dürfen nicht auf Angelernte übertragen werden

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 7 · S. 35 bis 36

Dokument
92324
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
35 bis 36
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

1. Angelernten Kräften wird nicht abgesprochen, bestimmte behandlungspflegerische Maßnahmen tatsächlich durchführen zu können. Sie verfügen aber nicht regelmäßig über die Fähigkeit, von sich aus medizinische Zusammenhänge zu erkennen und bei medizinischen Komplikationen notwendige Maßnahmen einzuleiten. 2. Bestimmte Maßnahmen der Behandlungspflege dürfen nicht auf (ausgewählte) angelernte Kräfte delegiert werden. Eine solche Delegation stellt einen Qualitätsmangel im Sinne des § 115 Abs. 2 Satz 1 SGB XI dar.

Schlagworte

SPEZIELLE PFLEGE URTEIL ENTSCHEIDUNG DELEGATION ORGANISATION PFLEGEORGANISATION RECHT LITERATUR ES SALBEN WAHRNEHMUNG DOKUMENTATION TELEFAX ÄRZTE EIGNUNG FREUNDE