CareLit Fachartikel
Bremse für den externen VergleichGerichte relativieren Entscheidungsmacht der Schiedsstellen
Dissel, N. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 7 · S. 37 bis 38
Dokument
92325
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. 12. 2000 (Az.: B 3 P 18/00) versuchen Pftegekassen und Sozialhilfeträger, durch Benennung von Billiganbietern über den externen Vergleich Anträge auf Pflegesatzerhöhung abzuwehren oder gar das Pflegesatzniveau abzusenken. Teilweise wird dies mit einer Anhebung der Personalschlüssel verbunden, so dass der Heimträger gezwungen wird, eine teurere Leistung mit einem geringeren Budget zu erbringen.
Schlagworte
HEIMTRAEGER
LEISTUNG
BUNDESREGIERUNG
HÖHE
ORIENTIERUNG
PRAXIS
VERHALTEN
TELEFON
Altenheim
Hannover