CareLit Fachartikel

Bremse für den externen VergleichGerichte relativieren Entscheidungsmacht der Schiedsstellen

Dissel, N. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 7 · S. 37 bis 38

Dokument
92325
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Dissel, N.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
37 bis 38
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. 12. 2000 (Az.: B 3 P 18/00) versuchen Pftegekassen und Sozialhilfeträger, durch Benennung von Billiganbietern über den externen Vergleich Anträge auf Pflegesatzerhöhung abzuwehren oder gar das Pflegesatzniveau abzusenken. Teilweise wird dies mit einer Anhebung der Personalschlüssel verbunden, so dass der Heimträger gezwungen wird, eine teurere Leistung mit einem geringeren Budget zu erbringen.

Schlagworte

HEIMTRAEGER LEISTUNG BUNDESREGIERUNG HÖHE ORIENTIERUNG PRAXIS VERHALTEN TELEFON Altenheim Hannover