CareLit Fachartikel
Ältere ArbeitnehmerBAG: Arbeitsvertrag darf allein wegen des Alters nicht befristet werden
Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 7 · S. 39
Dokument
92326
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsverhältnisse mit über 52 Jahre alten Arbeitnehmern dürfen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) nicht mehr gem. § 14 Abs. 3 S. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) uneingeschränkt sachgrundlos befristet werden. Somit sind alle darauf gestützten sachgrundlosen Befristungen unwirksam. Die Arbeitgeber können keinen Vertrauensschutz beanspruchen, da die Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes umstritten war.
Schlagworte
ALTERSGRENZE
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
DISKRIMINIERUNG
ARBEITSVERTRAG
URTEIL
ARBEITSRECHT
BERATER
VERTRÄGE
Altenheim
Hannover