CareLit Fachartikel
Heimvertrag; Pflegeversicherte; Vertragsdauer; Vertragsende
ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 6 · S. 363 bis 368
Dokument
92349
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des VG Magdeburg vom 22. Februar 2006, in dem die Klägerin sich gegen eine heimrechtliche Anordnung nach § 17 HeimG zur Formulierung einer Regelung im Musterheimvertrag wendet. Eine Regelung lautet: Bis zu zwei Wochen nach dem Tag, der auf den Sterbetag folgt, hat das Heim einen Anspruch auf Fortzahlung der Unterkunftsund Investitionskosten. Dagegen wendet sich das Amt für Versorgung und Soziales Magdeburg.
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
SACHSEN-ANHALT
PFLEGEVERSICHERUNG
TOD
BUNDESGERICHTSHOF
REFORM
SCHREIBEN
VERTRÄGE
ES
VERHALTEN
PERSONEN
BUNDESREGIERUNG
FRAUEN
GESUNDHEIT
MENSCHEN
LEISTUNG