CareLit Fachartikel
Mitarbeiter bei der Altersvorsorge unterstützen
Brier, S. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 7 · S. 38 bis 40
Dokument
92356
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Betriebsrentengesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wenn diese die Vorsorge selbst finanzieren. Ein Pflegedienst-Inhaber sollte von sich aus eine Form der Entgeltumwandlung anbieten, weil er dann selbst das Vorsorgeinstrument und den Versicherer bestimmen kann.
Schlagworte
BEITRAEGE
Selbst
Altersvorsorge
Betriebsrentengesetz
Verpflichtet
Arbeitgeber
Ihren
Mitarbeitern
Betriebliche
Anzubieten
Vorsorge
Finanzieren
Pflegedienst-Inhaber
Häusliche Pflege
Hannover