Der Gemeinsame Bundesausschuss und seine Mindestmengenregelung
Trefz, U. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2006 · Heft 5 · S. 316 bis 322
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat der Selbstverwaltung - fast unbemerkt - eine neue höchst einflussreiche Einrichtung beschert: den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nach §91 SGB V. Diesem Ausschuss wurden weit reichende Regelungskompetenzen im System der gesetzlichen Kranken Versicherung ein -geräumt Seine Befugnisse erstrecken sich auch auf den Bereich der Leistungserbringung von Krankenhäusern. Von wesentlicher Bedeutung sind hier die Beschlüsse des GBA zur Qualitätssicherung sowie die Richtlinien zur Bewertung von Untersuchungsund Behandlungsmethoden im Krankenhaus. Der Beitrag beleuchtet zunächst Struktur und Aufgaben de…