CareLit Fachartikel

Der Gemeinsame Bundesausschuss und seine Mindestmengenregelung

Trefz, U. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2006 · Heft 5 · S. 316 bis 322

Dokument
92373
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Trefz, U.
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 23
Seiten
316 bis 322
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat der Selbstverwaltung - fast unbemerkt - eine neue höchst einflussreiche Einrichtung beschert: den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nach §91 SGB V. Diesem Ausschuss wurden weit reichende Regelungskompetenzen im System der gesetzlichen Kranken Versicherung ein -geräumt Seine Befugnisse erstrecken sich auch auf den Bereich der Leistungserbringung von Krankenhäusern. Von wesentlicher Bedeutung sind hier die Beschlüsse des GBA zur Qualitätssicherung sowie die Richtlinien zur Bewertung von Untersuchungsund Behandlungsmethoden im Krankenhaus. Der Beitrag beleuchtet zunächst Struktur und Aufgaben de…

Schlagworte

QUALITAETSSICHERUNG ES ÄRZTE KRANKENHÄUSER GESUNDHEIT KRANKENHAUSPLANUNG BEVÖLKERUNG HÖHE LEBERTRANSPLANTATION NIERENTRANSPLANTATION PANKREAS STAMMZELLTRANSPLANTATION KNIEGELENK GESUNDHEITSWESEN SCHWELLENWERTE PROGNOSE