CareLit Fachartikel

Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?

Thomas Schlegel · physiopraxis · 2024 · Heft 11/12 · S. 63

Dokument
923770
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis
Autor:innen
Thomas Schlegel
Ausgabe
Heft 11/12 / 2024
Jahrgang 22
Seiten
63
Erschienen: 2024-11-01 00:00:00
ISSN
1439-023X

Zusammenfassung

Bei Verlegung von Patient*innen auf eine Intensivstation kann eine Verordnung über Atemtherapie nach mündlicher Rücksprache mit dem medizinischen Fachpersonal der Intensivstation weitergeführt werden. Kann die alte Verordnung auch ohne Rücksprache fortgesetzt werden, wenn aufgrund einer Verbesserung des Gesundheitszustands eine Verlegung zum Beispiel auf eine orthopädische Station stattfindet? Wer haftet dann für einen Behandlungsfehler? Therapeutin aus Baden-Württemberg

Schlagworte

physiopraxis