CareLit Fachartikel
Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?
Thomas Schlegel · physiopraxis · 2024 · Heft 11/12 · S. 63
Dokument
923770
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Verlegung von Patient*innen auf eine Intensivstation kann eine Verordnung über Atemtherapie nach mündlicher Rücksprache mit dem medizinischen Fachpersonal der Intensivstation weitergeführt werden. Kann die alte Verordnung auch ohne Rücksprache fortgesetzt werden, wenn aufgrund einer Verbesserung des Gesundheitszustands eine Verlegung zum Beispiel auf eine orthopädische Station stattfindet? Wer haftet dann für einen Behandlungsfehler? Therapeutin aus Baden-Württemberg
Schlagworte
physiopraxis