Pflegeausbildung- DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003
Das Krankenhaus, Berlin · 2006 · Heft 5 · S. 456 bis 458
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem neuen Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) vom 16. Juli 2003 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die praktische Ausbildung an einem oder mehreren Krankenhäusern und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie weiteren an der Ausbildung beteiligten, geeigneten Einrichtungen, insbesondere stationären Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen durchzuführen ist (§ 4 Absatz 2 Satz 3 KrPflG). Gleichermaßen neu ist die Festlegung, dass die praktische Ausbildung von den Krankenhäusern bzw. Einrichtungen durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter und von den Krankenpf…