Fragen der persönlichen Leistungserbringung und Haftung bei wahlärztlichen Leistungen durch leitende und nachgeordnete Ärzte im Krankenhaus
P Wigge · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2011 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen setzt eine wirksame Wahlleistungsvereinbarung sowie die korrekte Erbringung der Wahlleistungen voraus – gleichgültig, ob einem leitenden Krankenhausarzt das Liquidationsrecht eingeräumt wurde oder ob der Krankenhausträger die wahlärztlichen Leistungen als „Institutsleistung“ erbringt, diese liquidiert und die zur Erbringung wahlärztlicher Leistungen verpflichteten „Wahlärzte“ an den Honorareinnahmen beteiligt. Lernziele: Der Kurs soll den teilnehmenden Krankenhausärzten Tipps und Hinweise zum korrekten Abschluss von Wahlleistungsvereinbarungen und bei der Erbringung ihrer…