CareLit Fachartikel
Freizeit- und Sportunfälle – Gips, Schienen und Orthesen
Ingo Flesch · Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung · 2011 · Heft 04 · S. 244-248
Dokument
924612
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Sinn und Zweck von immobilisierenden Hilfsmitteln wie Gipse, Schiene und Orthesen ist es, den verletzten oder erkrankten Körperabschnitt ruhigzustellen, da sonst unter Bewegung eine Heilung nicht zu erzielen ist. Die Ruhigstellung sollte so kurz wie möglich aber so lange wie nötig erfolgen. Zu lange Ruhigstellung führt zwangsläufig zu einer Atrophie der betroffenen Extremität. Neben absoluten Kontraindikationen bestehen auch relative Kontraindikationen.
Schlagworte
Immobilisation
Gips
Schiene
Orthese
Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung