Die EHEC-Diagnostik im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern
R Konrad · Das Gesundheitswesen · 2012 · Heft 03
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird in einem Untersuchungslabor die Diagnose EHEC gestellt, muss aufgrund der Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Dort wird die Übermittlungspflicht nach den Falldefinitionen des Robert Koch Institutes geprüft und ggf. weitere Maßnahmen wie z.B. ein Beschäftigungsverbot bei Personen, die in der Lebensmittelherstellung oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, angeordnet. Gleichzeitig werden Stuhluntersuchungen der erkrankten Personen, Familienmitglieder und weitere Kontaktpersonen veranlasst. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsiche…