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Feil, T. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2005 · Heft 3 · S. 28 bis 29

Dokument
92536
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Feil, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 74
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Dezember 2003 zeigt das Dilemma um die private PC-Nutzung in Unternehmen überdeutlich. Eine Chefsekretärin hatte mehrfach private e-Mails an Dritte gesandt und sogar ihren Arbeitgeber als dumm und unfähig bezeichnet Aber kündigen konnte der Arbeitgeber dennoch nicht. Das LAG Köln fordert zunächst eine Abmahnung. Der Fehler des Arbeitgebers: Es gab im Unternehmen keine betriebliche Regelung über den Umfang der Privatnutzung des PC am Arbeitsplatz.

Schlagworte

ARBEITGEBER INTERNET VERBOT MITARBEITER VORSCHRIFTEN VEREINBARUNG ES RICHTLINIE ARBEITSPLATZ PRAXIS LITERATUR KOMMUNIKATION NATUR ZEIT KRANKHEIT GESUNDHEITSWESEN