CareLit Fachartikel

Der Betreuer als Eingliederungshelfer und die Möglichkeit der Abrechnung nach § 1835 Abs. 3 BGB

Harm, U. · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2006 · Heft 3 · S. 31 bis 32

Dokument
92563
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Betreuungsmanagement, Heidelberg
Autor:innen
Harm, U.
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 2
Seiten
31 bis 32
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
1614-8983
DOI

Zusammenfassung

Der „Eingliederungshelfer“ ist ein freier Anbieter für ambulante Eingliederungshilfen. Er hat mit dem Sozialhilfeträger eine Vereinbarung über Art der Leistungen, Vergütungen usw. getroffen. Falls die berufliche Spezialisierung des „Eingliederungshelfers“ auf sozialpädagogischem Gebiet liegt, könnte ein vergleichbarer Fall für den § 1835 Abs. 3 BGB vorliegen. Der Autor untersucht, ob dies tatsächlich zutrifft anhand der gesetzlichen Voraussetzungen.

Schlagworte

SOZIALHILFETRAEGER SOZIALRECHT LEISTUNG RECHTSPRECHUNG SPEZIALISIERUNG ES FÜHRUNG REHABILITATION ZIELE PERSÖNLICHKEIT MENSCHEN ARBEITSVERHÄLTNIS LEBEN PERSONEN BUCHHANDEL Betreuungsmanagement