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Weil nicht sein kann, was nicht sein darfNochmals: Zum Vorrang des Europarechts bei der Privatisierung der Lebensmittelüberwachung

Meyer, F.; Bruggemann, T. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 6 · S. 61 bis 63

Dokument
92575
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Meyer, F.; Bruggemann, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
61 bis 63
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Autoren antworten auf einen Beitrag zum Thema von Preuß, LMuR 2006, Seite 46 f. Sie betonen, dass § 13 AVV RÜb nicht deshalb gegen Artikel 10 EGV verstoße, weil nach der Kontrollverordnung eine Verpflichtung bestünde, Überwachungsaufgaben zu privatisieren. Vielmehr liege der Verstoß darin, dass § 13 AVV RÜb die Voraussetzungen, unter denen eine Privatisierung zulässig sei, gegenüber der Kontrollverordnung einengt, nämlich so, dass eine Privatisierung nur ausnahmsweise zulässig sein soll.

Schlagworte

BEHOERDE VORSCHRIFTEN GRUNDGESETZ RECHTSPRECHUNG PRIVATISIERUNG LEBEN ES LABORATORIEN RECHTSANWÄLTE HAND DEUTSCHLAND ORGANISATIONEN Lebensmittel und Recht Frankfurt