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Weil nicht sein kann, was nicht sein darfNochmals: Zum Vorrang des Europarechts bei der Privatisierung der Lebensmittelüberwachung
Meyer, F.; Bruggemann, T. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 6 · S. 61 bis 63
Dokument
92575
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren antworten auf einen Beitrag zum Thema von Preuß, LMuR 2006, Seite 46 f. Sie betonen, dass § 13 AVV RÜb nicht deshalb gegen Artikel 10 EGV verstoße, weil nach der Kontrollverordnung eine Verpflichtung bestünde, Überwachungsaufgaben zu privatisieren. Vielmehr liege der Verstoß darin, dass § 13 AVV RÜb die Voraussetzungen, unter denen eine Privatisierung zulässig sei, gegenüber der Kontrollverordnung einengt, nämlich so, dass eine Privatisierung nur ausnahmsweise zulässig sein soll.
Schlagworte
BEHOERDE
VORSCHRIFTEN
GRUNDGESETZ
RECHTSPRECHUNG
PRIVATISIERUNG
LEBEN
ES
LABORATORIEN
RECHTSANWÄLTE
HAND
DEUTSCHLAND
ORGANISATIONEN
Lebensmittel und Recht
Frankfurt