Zum Beschwerderecht des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2006 · Heft 6 · S. 108 bis 109
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag nennt die Gründe eines Beschlusses des OLG München, vom 15. März 2006. Das Gericht vertritt die Auffassung, der Betreuer habe grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird. Eine behauptete Verletzung seines rechtlichen Gehörs führe jedenfalls dann nicht zu einer Beschwerdeberechtigung, wenn die nicht auf eine Anregung des Betreuers zurückgehende Betreuung unangefochten seit längerer Zeit bestehe, auf Antrag des Betroffenen aufgehoben wird und aus dem Aufhebungsbeschluss keine Anhaltspunkte für eine materielle Rechtsbeeinträchtigung zu erkennen sind.