CareLit Fachartikel

Zum Beschwerderecht des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2006 · Heft 6 · S. 108 bis 109

Dokument
92611
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 15
Seiten
108 bis 109
Erschienen: 2006-06-02 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag nennt die Gründe eines Beschlusses des OLG München, vom 15. März 2006. Das Gericht vertritt die Auffassung, der Betreuer habe grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird. Eine behauptete Verletzung seines rechtlichen Gehörs führe jedenfalls dann nicht zu einer Beschwerdeberechtigung, wenn die nicht auf eine Anregung des Betreuers zurückgehende Betreuung unangefochten seit längerer Zeit bestehe, auf Antrag des Betroffenen aufgehoben wird und aus dem Aufhebungsbeschluss keine Anhaltspunkte für eine materielle Rechtsbeeinträchtigung zu erkennen sind.

Schlagworte

BETREUUNG VERLETZUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG HAND WOHNUNG ES ZEIT WAHRNEHMUNG GESUNDHEIT BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis