Internationale humanitäre Soforthilfe bei Naturund Gewaltkatastrophen
Gardemann, J.; Razum, O. · Public Health Forum, Berlin · 2006 · Heft 6 · S. 6 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Humanitäre Soforthilfe oder Nothilfe stellt eine kurzfristige Maßnahme dar, um eine akute Unterversorgung im Bereich der Infrastruktur oder auf medizinischem Gebiet zu überbrücken. Dazu gehören die Sicherstellung von Trinkwasserversorgung, Ernährung, Hygiene, Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Koordinierende Behörden sind bei Naturkatastrophen die jeweils landesrechtlich zuständigen Verwaltungsorgane, bei bewaffneten Konflikten oder Zusammenbruch staatlicher Ordnungsstrukturen, muss diese Aufgabe nach dem Genfer Abkommen von der besetzenden Kriegsmacht oder von den Vereinten Nationen übernommen werden.