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Der umstrittene Gesetzentwurf zur Sterbehilfe – Inwieweit betrifft er Ärztinnen und Ärzte?
Oliver Tolmein · XX Die Zeitschrift für Frauen in der Medizin · 2012 · Heft 05 · S. 275-278
Dokument
926578
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Justizministerium will gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe unter Strafe stellen. Ausgenommen sind Angehörige oder dem Sterbewilligen „nahestehende Personen“. Der erste Gesetzentwurf nannte als Beispiel für „nahestehende Personen“ auch Ärzte. Daraufhin entbrannte eine heftige Diskussion, ob Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. Die umstrittene Passage in der Begründung des Gesetzentwurfs wurde nun geändert.
Schlagworte
XX Die Zeitschrift für Frauen in der Medizin