CareLit Fachartikel
Beschäftigung von sog. Ein-Euro Kräften keine Einstellung
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 6 · S. 226 bis 228
Dokument
92672
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem Beschluss des VG Frankfurt a. M. vom 7. November 2005 erfolgt die Beschäftigung von erwerbslosen arbeitssuchenden Hilfsbedürftigen in Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des § 16 Abs. 3 SGB II auf rein sozialrechtlicher Basis. Die Beschäftigung dieses Personenkreise bedarf nach Meinung des Gerichtes nicht der Mitbestimmung eines Personalrats bei der Einstellung.
Schlagworte
TAETIGKEIT
PERSONAL
PERSONALRAT
MITBESTIMMUNG
Beschäftigung
Einstellung
Einem
Beschluss
Frankfurt
November
Erfolgt
Erwerbslosen
Arbeitssuchenden
Hilfsbedürftigen
Arbeitsgelegenheiten
Rahmen