CareLit Fachartikel
UNTERHALTSANSPRUCHALLEIN ERZIEHENDER MÜTTER
Hebammenforum, Karlsruhe · 2000 · Heft 8 · S. 267 bis
Dokument
92750
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im BGB 1 § 1615 1 ist der Unterhalt von Vater und Mutter aus Anlass der Geburt eines Kindes geregelt. Hebammen sollten wissen, dass dieses Gesetz den Frauen Betreuungsunterhalt zusichert, und zwar schon vier Monate vor dem Geburtstermin bis zu drei Jahren nach der Geburt - bei Behinderung verlängert sich dieser Zeitraum. Hebammen sollten dieses Wissen an betroffene Eltern weitergeben können, weil in vielen Ämtern dieses Gesetz scheinbar unbekannt ist.
Schlagworte
GEBURT
GESETZ
SCHWANGERSCHAFT
KIND
KOSTEN
BEHINDERUNG
Hebammenforum
Karlsruhe