CareLit Fachartikel

UNTERHALTSANSPRUCHALLEIN ERZIEHENDER MÜTTER

Hebammenforum, Karlsruhe · 2000 · Heft 8 · S. 267 bis

Dokument
92750
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2000
Jahrgang 1
Seiten
267 bis
Erschienen: 2000-08-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Im BGB 1 § 1615 1 ist der Unterhalt von Vater und Mutter aus Anlass der Geburt eines Kindes geregelt. Hebammen sollten wissen, dass dieses Gesetz den Frauen Betreuungsunterhalt zusichert, und zwar schon vier Monate vor dem Geburtstermin bis zu drei Jahren nach der Geburt - bei Behinderung verlängert sich dieser Zeitraum. Hebammen sollten dieses Wissen an betroffene Eltern weitergeben können, weil in vielen Ämtern dieses Gesetz scheinbar unbekannt ist.

Schlagworte

GEBURT GESETZ SCHWANGERSCHAFT KIND KOSTEN BEHINDERUNG Hebammenforum Karlsruhe