CareLit Fachartikel
GEBURTSHAUSPAUSCHALEURTEIL DES SOZIALGERICHTS ALTENBURG VOM 30.9.1999 S 13 KR 2180/98
Horschitz, H. Prof. Dr. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2000 · Heft 5 · S. 81 bis 89
Dokument
92763
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse ihnen die Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung in einem Entbindungsheim/Geburtshaus nach § 197 BVO erstattet. 2. Dia Erstattung ist nicht daran gebunden, dass das Entbindungsheim/Geburtshaus zuvor von der Krankenkasse als Einrichtung zugelassen wurde. 3. Voraussetzung ist jedoch,dass die Versicherte vor Inanspruchnahme der Leistung einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung gestellt hat.
Schlagworte
GEBURTSHAUS
PFLEGE
KRANKENHAUS
EINRICHTUNG
KOSTEN
GEBURT
Hebammenforum
Karlsruhe