CareLit Fachartikel

GEBURTSHAUSPAUSCHALEURTEIL DES SOZIALGERICHTS ALTENBURG VOM 30.9.1999 S 13 KR 2180/98

Horschitz, H. Prof. Dr. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2000 · Heft 5 · S. 81 bis 89

Dokument
92763
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Horschitz, H. Prof. Dr.
Ausgabe
Heft 5 / 2000
Jahrgang 1
Seiten
81 bis 89
Erschienen: 2000-05-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

1. Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse ihnen die Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung in einem Entbindungsheim/Geburtshaus nach § 197 BVO erstattet. 2. Dia Erstattung ist nicht daran gebunden, dass das Entbindungsheim/Geburtshaus zuvor von der Krankenkasse als Einrichtung zugelassen wurde. 3. Voraussetzung ist jedoch,dass die Versicherte vor Inanspruchnahme der Leistung einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung gestellt hat.

Schlagworte

GEBURTSHAUS PFLEGE KRANKENHAUS EINRICHTUNG KOSTEN GEBURT Hebammenforum Karlsruhe