Analyse der BTHG-bezogenen Chancen und Grenzen für die Suchthilfe
Stefanie Gellert-Beckmann · Suchttherapie · 2024 · Heft 03 · S. 142-148
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungMit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind die Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) aus dem Sozialhilfegesetz SGB XII in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) überführt worden. Sie sind somit keine Fürsorgeleistungen mehr, sondern müssen den Rechtsanspruch auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation einlösen. Zudem soll die Ausgabendynamik der EGH gebremst werden. Zur Umsetzung der Leitideen dienen u. a. vertragliche Regelungen, die den allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse der EGH bei der Leistungserbringung gewährleisten und parallel eine finanzielle Steuerung…