Arzthaftung – Abgrenzung und Einordnung verschiedener Behandlungsfehler
Christian Maus · Angewandte Nuklearmedizin · 2024 · Heft 04 · S. 301-305
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungDer Behandlungsfehler ist der zentrale Begriff des Arzthaftungsrechts und dabei Grundlage und Grenze der Arzthaftung, nicht aber selber Haftungstatbestand1. Zu den aus dem Behandlungsvertrag resultierenden Pflichten des Arztes gehören u.a. die Aufklärung des Patienten, die fachgerechte Behandlung und die Dokumentation der Behandlung. Einer Pflicht, einen möglich Schaden des Patienten zu ersetzen, unterliegt der Behandler aber nur bei einem Verstoß gegen seine Aufklärungs- oder Behandlungspflichten, während ein Dokumentationsfehler keinen eigenständigen Haftungstatbestand darstellt.2 Behandlungsfeh…