Rechtliche Anforderungen an die Qualität von Radiopharmaka
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2013 · Heft 01 · S. 19-26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Abstract Die Herstellung von Radiopharmaka unterliegt in Deutschland grundsätzlich dem Arzneimittelgesetz. Die verantwortliche Person muss laut § 13 entweder eine sachkundige Person sein (Absatz 1), oder ein Arzt, der die Applikation persönlich bei einem bestimmten Patienten vornimmt (Absatz 2). Die Produktion und Qualitätskontrolle von Arzneimitteln unterliegt weiteren Gesetzen, Leitlinien und EU-Richtlinien, die aber oft nicht eindeutig oder auf Radiopharmaka nicht anwendbar sind. Die Auslegung durch die Überwachungsbehörden ist darüber hinaus nicht nur europaweit sondern sogar innerhalb Deutsc…