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Ausbildung zum Arzt: Was ist erreicht, was bleibt zu tun?Eine Übersicht
Haage, H. Dr. · Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin · 2006 · Heft 4 · S. 325 bis 329
Dokument
92897
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausbildung zum Arzt hat neben der tatsächlichen Seite, d. h. der konkreten Lehre vor Ort an den Ausbildungseinrichtungen, auch eine rechtliche, die nicht nur durch die Bundesärzteordnung (BÄO) und die neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27.6.20021 geprägt ist, sondern auch durch Vorgaben der Richtlinie 93/16/EWG2, also durch das europäische Recht
Schlagworte
AUSBILDUNG
REFORM
RICHTLINIE
HOCHSCHULAUSBILDUNG
MEDIZINSTUDIUM
RECHT
ÄRZTE
Bundesgesundheitsblatt
Gesundheitsforschung
Gesundheitsschutz
Berlin