CareLit Fachartikel
RECHTSPRECHUNG - TARIFRECHT
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 7 · S. 371 bis 379
Dokument
92925
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt werden die Gründe eines Beschlusses des BAG vom 24. Januar 2006. Dabei geht es um die höchstzulässige Arbeitszeit bei Alt-Tarifverträgen. Das Gericht meint, die Einigungsstelle durfte entgegen der Auffassung des ArbG ein Dienstplanmodell beschließen, das auf einer durchschnittlichen Arbeitszeit von nur 48 Wochenstunden beruht und darüber hinausgehende Bereitschaftsdienste untersagt.
Schlagworte
VERGUETUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ARBEITSVERTRAG
GERICHT
TARIFVERTRAG
RICHTLINIE
ES
DEUTSCHLAND
RECHTSPRECHUNG
AUGE
KRANKENTRANSPORT
VERSTÄNDNIS
SICHERHEIT
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG