CareLit Fachartikel
Mitwirkung des Personalrats bei Disziplinarklage
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 7 · S. 262 bis 267
Dokument
92995
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats) bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten bezieht sich nur auf die disziplinarbehördliche Abschlussentscheidung, ob Disziplinarklage erhoben werden soll, nicht auf den im Falle der Klageerhebung vorgesehenen Klageantrag.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
VERLETZUNG
LEISTUNG
BEURTEILUNG
PERSONEN
BERUFSAUSBILDUNG
HÖHE
SCHREIBEN
TELEKOMMUNIKATION
ES
VERTRAUEN
FÜHRUNG