CareLit Fachartikel

Krankenhausbehandlungen im EU-Ausland dürfen bei unangemessener Wartezeit im Inland nicht versagt werden

Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 6 · S. 65 bis 85

Dokument
92999
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 5
Seiten
65 bis 85
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Die Verpflichtung, die Kosten von Krankenhausbehandlungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu übernehmen, gilt auch für einen nationalen Gesundheitsdienst, der derartige Behandlungen kostenfrei erbringt. In Bezug auf den britischen National Health Service (NHS) stellten die Richter klar, dass dieser einem Patienten die Genehmigung für eine Behandlung im Ausland nur dann unter Berufung auf das Bestehen einer Wartezeit für eine Krankenhausbehandlung im Wohnstaat versagen könne, wenn er nachweise, dass dieser Zeitraum nicht den in Anbetracht des Gesundheitszustands und des klinischen Bedarfs de…

Schlagworte

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