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Zum Umfang der Risikoaufklärung bei fremdnützigen Blutspenden Blutspender müssen auch über seltene, mit einer Blutspende verbundene Gefahren aufgeklärt werden

Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 6 · S. 85 bis 89

Dokument
93000
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 5
Seiten
85 bis 89
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Tatbestand: Der Kläger verlangt von der Beklagten, einem Blutspendedienst, Schmerzensgeld, Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden wegen aufgrund einer Blutspende eingetretener chronifizierter neuropathischer Schmerzen in seinem linken Arm.

Schlagworte

RISIKO PATIENT RECHT EINWILLIGUNG BLUTENTNAHME BERLIN ENTSCHEIDUNG BEURTEILUNG PATIENTEN BLUTSPENDER SCHADENSERSATZ KANÜLE UNTERARM HÖHE NADELN ES