CareLit Fachartikel
Limo nicht eintragungsfähig für medizinische ApparateEuGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - T 311/02
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 53 bis 58
Dokument
93007
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Zeichen Limo ist nicht nur für Limonade und Limousinen freihaltebedürftig. Die Eintragung für Produkte der Klassen 9, 10 und 11 wird ebenfalls zurückgewiesen, da LIMO den damit betrauten Verkehrskreisen als (weitere) Abkürzung für Laser Intensity Modulation System (LIMOS) erkennbar sei.
Schlagworte
LASER
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
ELEKTRONIK
KOSTEN
INTERNET
KLASSIFIKATION
MATERIALPRÜFUNG
ABKÜRZUNGEN
WISSENSCHAFT
BEURTEILUNG
UNTERLAGEN
CHARAKTER
ZEIT
RICHTLINIE
ES