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Arzneimittelpreisrecht / Heilmittelwerberecht: Barrabattgewährung nach dem AVWG

Grunert, G. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 6 · S. 264 bis 269

Dokument
93015
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Grunert, G.
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
264 bis 269
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung (AVWG)1 wird gegenwärtig lebhaft diskutiert. Dabei geht es schwerpunktmäßig um die Absenkung der Festbeträge und die Bonus-Malus-Regelung. Die Abschaffung der Naturalrabatte und die Beschränkung der Barrabatte erscheinen dagegen unverrückbar festzustehen. So wird vielerorts publiziert, dass eine Barrabattgewährung für rezeptpflichtige Arzneimittel nur noch bis zur Höhe des Großhandelszuschlags nach der Arzneinüttelpreisverordnung (AMPreisV) zulässig sei. Dies ergebe sich aus dem durch das AVWG geänderten § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG)…

Schlagworte

APOTHEKE ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELVERSORGUNG APOTHEKER GESUNDHEIT BUNDESGERICHTSHOF HÖHE RECHTSPRECHUNG Pharma Recht Frankfurt