CareLit Fachartikel

Gewalt in der Pflege - strafrechtlicheBeurteilung

Sträßner, H.-R. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2006 · Heft 6 · S. 47 bis 49

Dokument
93031
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Sträßner, H.-R.
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 9
Seiten
47 bis 49
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die personelle Gewalt unterliegt einer strafrechtlichen Kontrolle. Die häufige Besorgnis der Pflege, mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen, ist gegenstandslos, wenn sich die Pflege dem im Strafrecht geltenden subjektiven Sorgfaltsbegriff nähert und diesen auch erfüllt. Im Rahmen staatlicher Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle erfolgt die Beurteilung pflegerischen Handelns. Pflege und Behandlungsmaßnahmen, die gegen den Willen von Patienten und Heimbewohnern durchgeführt werden, stellen regelmäßig eine strafbare nötigende Handlung oder Körperverletzung dar.

Schlagworte

KOERPERVERLETZUNG GEWALT BEURTEILUNG FUSS STRAFRECHT QUALITÄTSKONTROLLE PATIENTEN ES STRAFE WISSEN GESUNDHEIT FREIHEIT DENKEN RECHTSPRECHUNG TOD NOTHILFE