Gewalt in der Pflege - strafrechtlicheBeurteilung
Sträßner, H.-R. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2006 · Heft 6 · S. 47 bis 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die personelle Gewalt unterliegt einer strafrechtlichen Kontrolle. Die häufige Besorgnis der Pflege, mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen, ist gegenstandslos, wenn sich die Pflege dem im Strafrecht geltenden subjektiven Sorgfaltsbegriff nähert und diesen auch erfüllt. Im Rahmen staatlicher Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle erfolgt die Beurteilung pflegerischen Handelns. Pflege und Behandlungsmaßnahmen, die gegen den Willen von Patienten und Heimbewohnern durchgeführt werden, stellen regelmäßig eine strafbare nötigende Handlung oder Körperverletzung dar.