Bundesgerichtshof erlaubt bei Zwangsunterbringung ärztliche Maßnahmen auch gegen den Willen des Betreuten
Böhme, H. Prof. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2006 · Heft 6 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Beschluss vom 1. Februar 2006 hat der Bundesgerichtshof (1) entschieden, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter grundsätzlich befugt ist, in ärztliche Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten einzuwilligen. Klargestellt wurde allerdings, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt, dass dies nur dann in Frage kommt, wenn eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB vom Vormundschaftsgericht genehmigt ist, aus dringender medizinischer Indikation ein der ärztlichen Maßnahme entgegenstehender Wille des Betreuten zu überwinden ist und dies unb…